Lachgas-Sedierung

Entspannte Zahnbehandlung. Ideal für Angstpatienten und Kinder!

  • Lachgas ist ein farbloses Gas aus einer Stickstoff-Sauerstoff-Verbindung mit der chemischen Bezeichnung Distickstoffmonoxid (abgekürzt N2O). Eine weitere geläufige Bezeichnung ist Stickoxydul. Für die Lachgas-Sedierung wird es zusammen mit medizinischem Sauerstoff über eine Nasenmaske verabreicht.

  • Lachgas gilt als sicherste Sedierungsmethode mit den wenigsten Nebenwirkungen. Hier sind die Gründe:

    • Lachgas ist ungiftig und hat keinen Einfluss auf die Leber-, Nieren- und Darmfunktion

    • Es wird innerhalb weniger Minuten zu fast 100 % wieder über die Lungen ausgeschieden und gelangt nur in extrem geringen Mengen in den Stoffwechsel

    • Als Patient sind Sie jederzeit bei vollem Bewusstsein und können sich bemerkbar machen, wenn Sie sich unwohl fühlen

    • Wir sind speziell ausgebildet in der Lachgas-Sedierung

    • Unser Gerät für die Zufuhr des Stickstoff-Sauerstoff-Gemisches ist nach dem Medizinproduktegesetz geprüft und entspricht allen Sicherheitsanforderungen

    • Ihre Vitalfunktionen (Puls und Sauerstoff-Sättigung des Blutes) werden während der Sedierung mit einem sog. Pulsoximeter konstant überwacht

  • Patienten beschreiben verschiedene Gefühle und Empfindungen, die sie während der Lachgas-Sedierung hatten:

    • Wärmegefühl

    • Euphorie

    • Leichtigkeit oder Schwere

    • Kribbeln in Händen und Füßen

    • manchmal Taubheitsgefühl der Beine, Zunge und Schleimhäute

    In seltenen Fällen kann während der Sedierung eine leichte Übelkeit auftreten, die nach der Reduzierung der Lachgas-Konzentration wieder abnimmt. Deshalb sollten Sie zwei Stunden vor der Behandlung nichts essen oder trinken.

    Damit die Sedierung nicht unterbrochen werden muss, empfehlen wir Ihnen, vor der Behandlung noch die Toilette aufzusuchen. Wir bitten Sie auch, uns über jegliche Medikamente zu informieren, die Sie zur Zeit einnehmen.

  • Es gibt Fälle, in denen die Anwendung der Lachgas-Sedierung nicht möglich ist oder nur nach sorgfältiger Abwägung und Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen kann. Welche das sind, erfahren Sie hier:

    • Behinderte oder eingeschränkte Nasenatmung

    • Belüftungsstörungen des Mittelohrs und Mittelohrentzündungen

    • Schwere psychische Störungen

    • Schwere Allgemeinerkrankungen wie Multiple Sklerose, Lungenemphysem, Pneumothorax, Chronisch obstruktive Bronchitis und Darmverschluss

    • Drogenmissbrauch

    • Augenoperation mit intraokulärer Gasplombe

    • Vitamin-B-12- und Folsäure-Mangel bzw. Störung

    • Beeinträchtigte Kommunikatonsfähigkeit des Patienten

    • Erste sechs Monate einer Schwangerschaft

    In den letzten drei Monaten einer Schwangerschaft muss die Anwendung der Lachgas-Sedierung sorgfältig abgewogen werden.

  • In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Lachgas Sedierung nicht. Die Zahnzusatzversicherungen und Private Krankenversicherung übernehmen die Kosten oft anteilig oder ganz- bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung direkt!